UGB: Was bedeutet das eigentlich?
DieDerDas UGB steht für "Ungültigkeitsbegründungsgesetz" und ist ein Erlass in unserem Land. Dieses dient dazu, die Chance zu schaffen, Urteile von Behörden oder Gerichten aufgrund von rechtlichen Mängeln zu anfechten. Einfach gesagt ermöglicht das UGB, dass ein Verwaltungsakt für nichtig erklärt